W. Weilenmann
Dr. med. dent.
Walter Weilenmann
eidg. dipl. Zahnarzt
dipl. Natw. ETH

Mitglied SSO, SSGS
und SSO-Zürich.

Was sind "notwendige" Behandlungen?

● Auch in der Zahnmedizin gibt es viele unnötige Überbehandlungen.
● Medizinisch am meisten sinnvoll sind die Behandlungen bei Schmerzen.
● Aber leider werden viele schmerzende Zähne entfernt statt repariert.
● Medizinisch nicht notwendig sind die meisten kieferorthopädischen Behandlungen.

Die Patienten, Angehörigen, Zahnärzte und Versicherungen beurteilen oft sehr verschieden, was notwendig ist und was nicht. Bei den Zahnärzten ist die Berufserfahrung ausschlaggebend. Da gibt es grosse Unterschiede, welche zu gegenteiligen Ansichten führen, was nötig ist und was nicht. Entsprechend können die Kostenschätzungen für eine "notwendige" Behandlung bei einem Zahnarzt zehn mal teurer ausfallen wie bei einem anderen. Empfehlenswert sind alle minimalinvasiven Behandlungen.

Komposit hat seit etwa 20 Jahren die bessere Preisleistung als Porzellan und Gold. Es ist zahnschonend und verhindert Überbehandlungen.
Aber die Zahnarzttarife in der Schweiz und in Deutschland sind deutlich älter als 20 Jahre und belohnen vor allem Porzellan, Gold und Implantate, wie es um 1980 noch verständlich war.

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Die Patientin wünscht eine Behandlung, weil ihre Zähne nicht mehr schön aussehen. Es ist für sie ein "ästhetischer Notfall".
Die Sozialhilfe will aber nicht bezahlen, weil das kein echter Notfall mit Schmerzen ist.
Keine Sozialhilfe trotz klarer subjektiver Indikation

51-jährige Patientin (02.02.2017 / 7159)

Diese Raucherverfärbungen von früher stören ziemlich. Die Patientin bekommt zwar Ergänzungsleistungen, hoffte aber vergebens auf Geld für die Zähne.

"Ästhetische Behandlungen sind in der Sozialfürsorge nicht vorgesehen. So können verfärbte Zahnhälse, solange keine klare, eindeutige zahnärztliche Indikation vorhanden ist, nicht bewilligt werden. Zusätzlich werden okklusale Abrasionen in der Regel ebenfalls nicht übernommen. Streng betrachtet handelt es sich um vorbeugende Massnahmen, die nach sturer, wörtlicher Auslegung der Richtlinien so zu belassen wären. Auch hier könnte es aber bei klarer, zahnärztlicher Indikation nötig sein, diese Füllungen zu legen."


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Der Zahnarzt empfiehlt eine Behandlung, weil er Angst hat, dass der Molar bald Schmerzen verursachen wird.
Der Patient möchte keine Behandlung, weil er keine Schmerzen spürt.

Keine Behandlung trotz klarer zahnärztlicher Indikation

59-jährige Patientin (09.02.2017 / 5442)

Der hinterste Molar hat an der Wurzelspitze eine "apikale Aufhellung". Als dunkler Hof um die Wurzelspitzen signalisiert sie eine bakterielle Entzündung. Zwar schmerzt sie nicht, könnte aber jederzeit einen Abszess verursachen. Wäre der Patient ein Soldat, so wäre er nicht diensttauglich. Diesmal sieht die Begründung für die Nicht-Behandlung so aus:

"Erfahrungsgemäss gibt es apikale Aufhellungen, die nicht schmerzen und jahrelang unverändert bleiben. Die Revision einer alten Wurzelfüllung kann immer auch einen Misserfolg provozieren. Deshalb ist es besser, keine Behandlung durchzuführen, solange der Zahn ruhig ist."

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erstellt: 19.04.2017 - 26.12.2023