Die Patienten, Angehörigen, Zahnärzte und Versicherungen beurteilen oft sehr verschieden, was notwendig ist und was nicht. Bei den Zahnärzten ist die Berufserfahrung ausschlaggebend. Da gibt es grosse Unterschiede, welche zu gegenteiligen Ansichten führen, was nötig ist und was nicht. Entsprechend können die Kostenschätzungen für eine "notwendige" Behandlung bei einem Zahnarzt zehn mal teurer ausfallen wie bei einem anderen. Empfehlenswert sind alle minimalinvasiven Behandlungen.
51-jährige Patientin (02.02.2017 / 7159)
Diese Raucherverfärbungen von früher stören ziemlich. Die Patientin bekommt zwar Ergänzungsleistungen, hoffte aber vergebens auf Geld für die Zähne.
"Ästhetische Behandlungen sind in der Sozialfürsorge nicht vorgesehen. So können verfärbte Zahnhälse, solange keine klare, eindeutige zahnärztliche Indikation vorhanden ist, nicht bewilligt werden. Zusätzlich werden okklusale Abrasionen in der Regel ebenfalls nicht übernommen. Streng betrachtet handelt es sich um vorbeugende Massnahmen, die nach sturer, wörtlicher Auslegung der Richtlinien so zu belassen wären. Auch hier könnte es aber bei klarer, zahnärztlicher Indikation nötig sein, diese Füllungen zu legen."
Der Zahnarzt empfiehlt eine Behandlung, weil er Angst hat, dass der Molar bald Schmerzen verursachen wird.
Der Patient möchte keine Behandlung, weil er keine Schmerzen spürt.
59-jährige Patientin (09.02.2017 / 5442)
Der hinterste Molar hat an der Wurzelspitze eine "apikale Aufhellung". Als dunkler Hof um die Wurzelspitzen signalisiert sie eine bakterielle Entzündung. Zwar schmerzt sie nicht, könnte aber jederzeit einen Abszess verursachen. Wäre der Patient ein Soldat, so wäre er nicht diensttauglich. Diesmal sieht die Begründung für die Nicht-Behandlung so aus:
"Erfahrungsgemäss gibt es apikale Aufhellungen, die nicht schmerzen und jahrelang unverändert bleiben. Die Revision einer alten Wurzelfüllung kann immer auch einen Misserfolg provozieren. Deshalb ist es besser, keine Behandlung durchzuführen, solange der Zahn ruhig ist."